Amtsblatt Aktuell: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

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Füchse im Wohngebiet

Erstelldatum07.06.2019

Verhaltenstipps zum Umgang mit hungrigen Mitbewohnern

Füchse fühlen sich als Allesfresser in menschlichen Siedlungen ausgesprochen wohl.

In Wohngebieten erfahren sie keinen Jagddruck. Es gibt viele Unterschlupfmöglichkeiten, daneben Haustiere wie Hühner und Kaninchen, offene Komposthaufen mit Essensresten, Hunde- und Katzenfutter. Insbesondere zur Aufzuchtzeit ihrer Jungen ziehen diese leicht verfügbaren Nahrungsquellen die Füchse magisch an.

Füchse sind gegenüber Menschen scheu, nicht aggressiv. Wenn sie keine schlechten Erfahrungen mit Menschen machen, werden sie häufig sehr neugierig und vertraut.           Neben dem Töten von Haustieren ist auch die mögliche Übertragung von Tollwut und Fuchsbandwurm problematisch. Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei.

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Fuchsbandwurm sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

·         Nach der Arbeit im Garten oder dem Aufenthalt in Feld und Wald:

Hände mit Seife waschen

·         Früchte, Gemüse vor dem Verzehr gründlich waschen

·         Erhitzen von Nahrungsmitteln über 70°C tötet die Bandwurmeier ab

·         Hunde und Katzen keine Mäuse fressen lassen und regelmäßig entwurmen

·         Sandkästen abdecken

·         Fuchskot mit Plastiktüte aufnehmen und im Restmüll entsorgen

                                                                                                                                                                                                     

Um Wohngebiete für Füchse unattraktiv zu machen sind folgende Verhaltensweisen und Maßnahmen dringend notwendig:

·         Füchse nie anlocken, mit ihnen spielen oder gar füttern, sondern erschrecken, verjagen, mit Wasser bespritzen, ihnen das Leben also möglichst unsicher und unangenehm gestalten. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben!

·         Keine Essensreste (Fleisch, Knochen, Käse, Obst etc.) auf dem Kompost entsorgen (dies verhindert übrigens auch Mäuse- und Rattenbefall)

·         Gartengrill stets gut reinigen, Reste von Grillgut entsorgen

·         Kompost mit Drahtgitter abdecken oder geschlossenen Komposter verwenden

·         Hunde- oder Katzenfutter auch tagsüber nicht offen herum stehen lassen

·         Gelbe Säcke oder Abfallsäcke erst morgens zur Abfuhr bereitstellen

·         Haustiere nachts im geschlossenen Stall halten

·         Auslauf der Haustiere durch Drahtzaun (mind. 2m hoch mit 50 cm Untergrabeschutz) oder wirksamer durch ein geschlossenes Gehege oder einen Elektrozaun schützen

·         Unterschlupfmöglichkeiten wie Hohlräume unter Gartenhäusern verschließen oder dichte, bodendeckende Hecken beseitigen (Füchse können durch Spalten von nur 12 cm schlüpfen)

·         Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über diese Verhaltensweisen. Nur wenn alle sich an den Abwehrmaßnahmen beteiligen, zeigen diese auch Wirkung.

 

Füchse unterliegen dem Jagdrecht. Sollten die oben beschriebenen Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Untere Jagdbehörde auch in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie Wohnsiedlungen die Jagd auf Füchse ausnahmsweise zur Gefahrenabwehr und aus Gründen des Gesundheitsschutzes (Fuchsbandwurm) genehmigen. Üblicherweise wird eine Genehmigung zum Fang mit der Lebendfalle ausgestellt.

Füchse haben vom 1.März bis 31.Juli Schonzeit. Gemäß § 41 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) dürfen in Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Ein Schonzeitverstoß ist strafbewehrt. Die Jungtiere ohne die Versorgung durch die Elterntiere verhungern zu lassen widerspricht natürlich auch den ethischen Grundsätzen der Jagd.

Deshalb es wichtig, durch eine gewisse Toleranz, aber auch durch eigene konsequente Verhaltensweisen das Zusammenleben von Mensch und Fuchs so konfliktarm wie möglich zu gestalten.

Weitere Fragen beantwortet der Wildtierbeauftragte des Landkreises Freudenstadt, Peter Daiker, Telefon 07441 920-5077.